Zur Früherkennung eines Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) empfehlen wir den Blutzuckerbelastungstest zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche.
Nach den ab 1.1.2024 geltenden Richtlinien für Digitalisierung in der Medizin dürfen wir erst für Sie tätig werden, wenn Ihre Krankenver-sicherungskarte bei uns in der Praxis eingelesen ist.
Dies können Sie selbst, oder ein bevollmächtigter Vertreter zu den
Praxisöffnungszeiten erledigen.
Dies gilt insbesondere für Anfragen an das Ärzteteam und Rezeptbestell-ungen.